Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) treten am 1. September 2023 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 31. August 2022 entschieden. Damit erhält die Wirtschaft genügend Zeit, die notwendigen Vorkehrungen für die Umsetzung des neuen Datenschutzrechts zu treffen.
Das totalrevidierte DSG und die entsprechenden Bestimmungen in den Verordnungen sorgen künftig für einen besseren Schutz der persönlichen Daten. Insbesondere werden der Datenschutz den technologischen Entwicklungen angepasst, die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten gestärkt sowie die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten erhöht.
Um den Ergebnissen der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat den Entwurf der DSV in mehreren Punkten angepasst. So hat er das Kapitel zu den Pflichten der Verantwortlichen eingehend überarbeitet und insbesondere die Privaten von gewissen Informationspflichten bei der Bekanntgabe von Personendaten befreit. Auch die Modalitäten zum Auskunftsrecht wurden vereinfacht und namentlich die Dokumentationspflicht gestrichen. Im Bereich der Datensicherheit hat der Bundesrat seinen ursprünglichen Vorschlag aufgrund der kritischen Rückmeldungen in der Vernehmlassung teilweise angepasst. So wurde die Dauer zur Aufbewahrung der Protokolle über die Datenbearbeitung auf mindestens ein Jahr festgelegt. Ausserdem wurde eine neue Bestimmung eingefügt, welche die Schutzziele im Bereich der Datensicherheit mit dem neuen Informationssicherheitsgesetz vom 18. Dezember 2020 harmonisiert.