Die Revision des Aktienrechts bringt folgende Änderungen mit sich:
- Flexiblere Vorschriften bei der Gründung, beim Aktienkapital (Kapitalband) und bei Dividendenausschüttungen,
- Ausbau der Mitwirkungs- und Kontrollrechte bei kotierten und nichtkotierten Aktiengesellschaften,
- Moderne Formen der Generalversammlung, insbesondere durch die Nutzung digitaler Technologien,
- Übernahme der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) ins Obligationenrecht,
- Anpassungen des Sanierungsrechts mit Fokus auf der Zahlungsfähigkeit,
- Einführung von Geschlechterrichtwerten im Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung von bedeutenden börsenkotierten Gesellschaften und
- neue Offenlegungspflichten für Rohstoffunternehmen.