Revision des Aktienrechts 1.1.2023

Revision des Aktienrechts 1.1.2023

Die Revision des Aktienrechts bringt folgende Änderungen mit sich:

  • Flexiblere Vorschriften bei der Gründung, beim Aktienkapital (Kapitalband) und bei Dividendenausschüttungen,
  • Ausbau der Mitwirkungs- und Kontrollrechte bei kotierten und nichtkotierten Aktiengesellschaften,
  • Moderne Formen der Generalversammlung, insbesondere durch die Nutzung digitaler Technologien,
  • Übernahme der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) ins Obligationenrecht,
  • Anpassungen des Sanierungsrechts mit Fokus auf der Zahlungsfähigkeit,
  • Einführung von Geschlechterrichtwerten im Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung von bedeutenden börsenkotierten Gesellschaften und
  • neue Offenlegungspflichten für Rohstoffunternehmen.
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