1% Solidaritätsbeitrag ALV fällt per 1.1.2023 weg

1% Solidaritätsbeitrag ALV fällt per 1.1.2023 weg

Alle in der AHV beitrags­pflichtigen Arbeit­nehmenden und ihre Arbeit­gebenden müssen Beiträge an die Arbeitslosen­versicherung leisten. Bei einem Ein­kommen über 148’200 Franken wird zukünftig kein Beitrag mehr an die Arbeitslosen­versicherung erhoben. Seit dem Jahr 2011 wird ein Beitrag von 1% ab einem Einkommen über 148’200 Franken erhoben.Dieser Solidaritätsbeitrag von 1% entfällt ab 1. Januar 2023.

Comments are closed.