AHV-Reform 1.1.2024

AHV-Reform 1.1.2024

Die AHV-Reform tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und sichert die Rentenleistungen für die nächsten zehn Jahre.
Das Referenzalter von Frauen und Männern wird auf 65 Jahre vereinheitlicht, der Altersrücktritt wird flexibilisiert und die Mehrwertsteuer (MWST) leicht erhöht. 

Der Begriff «Rentenalter» wird ersetzt mit dem Begriff «Referenzalter». Das Referenzalter der Frauen wird schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht. Die Erhöhung beginnt ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform. Das bedeutet, dass die Frauen mit Jahrgang 1960, die im Jahr 2024 64-jährig werden, nicht von der Erhöhung des Referenzalters betroffen sind. Anschliessend steigt das Referenzalter der Frauen wie folgt:

Im Jahr

Referenzalter der Frauen :

Betrifft die Frauen mit Jahrgang

2024

64 Jahre (keine Erhöhung)

1960

2025

64 Jahre + 3 Monate

1961

2026

64 Jahre + 6 Monate

1962

2027

64 Jahre + 9 Monate

1963

2028

65 Jahre

1964

Ab 2028 gilt dann für Frauen und Männer ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren. Dies gilt ebenfalls für das Referenzalter in der beruflichen Vorsorge

 
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