Jährliche MWST-Abrechnung ab 1.1.2025

Jährliche MWST-Abrechnung ab 1.1.2025

Jährliche Abrechnung: Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5’005’000 können die Mehrwertsteuer jährlich abrechnen, was eine administrative Erleichterung darstellen kann.

Antragsfrist: Der Antrag für die jährliche Abrechnung muss bis spätestens 28. Februar 2025 eingereicht werden.

Ratenzahlung: Die jährliche Abrechnung erfordert die Zahlung von Raten, deren Höhe von der ESTV festgelegt wird.

Fristen und Anpassungen: Die Raten können bis zehn Tage vor Fälligkeit im ePortal angepasst werden.

Diese Änderungen sollen den Abrechnungsprozess effizienter gestalten und Unternehmen entlasten.

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