Die Einführung der Plattformbesteuerung in der Schweiz ab dem 1. Januar 2025 stellt eine bedeutende Änderung in der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Online-Verkäufen dar.
Neu werden Verkäufe von Gegenständen, die über Online-Versandhandelsplattformen abgewickelt werden, der Plattform mehrwertsteuerlich zugeordnet und nicht mehr dem Verkäufer. Dies bedeutet, dass sowohl inländische als auch ausländische Betreiber dieser Plattformen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig werden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat einen umfassenden Vorentwurf veröffentlicht, der die Komplexität dieser neuen Regelungen verdeutlicht und wichtige Informationen für die betroffenen Verkäufer bereitstellt.
Die Plattformbesteuerung betrifft nur den Verkauf von Gegenständen, nicht aber die Vermietung oder Dienstleistungen, die über elektronische Plattformen angeboten werden. Bei der Einführung von Waren ins Inland wird die Plattform als Importeur betrachtet, wodurch sie die Möglichkeit hat, die Einfuhrsteuer als Vorsteuer geltend zu machen. Der Verkauf an den Endkunden wird als im Inland erbrachte Leistung angesehen und unterliegt dem entsprechenden Mehrwertsteuersatz. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Mehrwertsteuer korrekt erhoben und abgeführt wird, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und eine gerechte Besteuerung aller Akteure im Online-Handel zu gewährleisten.
Für Verkäufer bedeutet dies, dass sie sich mit den neuen Anforderungen vertraut machen und ihre Prozesse entsprechend anpassen müssen. Es ist wichtig, dass sie die fiktiven «steuerbefreiten» Lieferungen an die Plattformen und die tatsächlichen «steuerbaren» Lieferungen an die Endkunden klar unterscheiden, um die Mehrwertsteuer korrekt zu deklarieren und abzuführen. Aus der Sicht der ESTV finden daher zei Leistungen statt (vom Verkäufer an die Plattform und von der Plattform an den Endkunden).
Verkäufer, die über Plattformen verkaufen, haften subsidiär für die Mehrwertsteuer (MWST), die von der Plattform geschuldet wird. Dies bedeutet, dass Verkäufer für Steuerschulden der Plattform haftbar gemacht werden können, obwohl sie die Steuerbeträge nie erhalten haben. Dadurch entsteht ein latentes und unkontrollierbares MWST-Risiko für die Verkäufer (z.B. vertragliche Schadloshaltungsklauseln vereinbaren).