Saldosteuersatzmethode ab 1.1.2025

Saldosteuersatzmethode ab 1.1.2025

Hier sind die wichtigsten Punkte der Änderungen der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) ab dem 1. Januar 2025 bei der Saldosteuersatzmethode:

  • Anpassung der Saldosteuersätze: Die ESTV hat einige Saldosteuersatz überprüft und neu festgelegt. Die angepassten Steuersätze werden automatisch übernommen.
  • Mischbranchenregelung: Die bisherige Regelung fällt weg.
  • Mehrere Saldosteuersätze: Neu können mehr als zwei Saldosteuersätze angewendet werden. Die 10%-Regel bleibt jedoch bestehen.
  • Vorsteuerkorrekturen: Bei Wechseln zwischen der effektiven und der Saldosteuersatzmethode sind nun Vorsteuerkorrekturen (Eigenverbrauch / Einlageentsteuerung) erforderlich.
  • Wegfall Sonderregelungen: Besondere Verfahren bei Exportlieferungen, Anrechnung der fiktiven Vorsteuern und Margenbesteuerung (Forumlare 1050, 1055 und 1056) fallen weg.
  • Ausländische Steuerpflichtige: Die Abrechnung nach der Saldosteuersatzmethode ist von steuerpflichtigen Personen, die ihren Sitz im Ausland haben nicht mehr möglich. Diese Unternehmen müssen neu nach der effektiven Methode abrechnen, d.h. zu den in Rechnung gestellten MWST-Sätzen (2.6% / 8.1%). Im Gegenzug dürfen Einfuhr- und Vorsteuern abgezogen werden.
  • Vereinfachungen und Kritik: Einige Änderungen werden als Vereinfachungen dargestellt, jedoch gibt es Bedenken, dass sie in der Praxis zu mehr Komplexität führen könnten.
 
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