Familienzulagen

Familienzulagen

Mindestanstätze der Familienzulagen
  • Erhöhung der Familienzulagen: Ab dem 1. Januar 2025 werden die Kinderzulagen von 200 auf 215 Franken pro Monat und die Ausbildungszulagen von 250 auf 268 Franken pro Monat erhöht.

  • Erste Anpassung seit 2009: Dies ist die erste Anpassung der Familienzulagen seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009.

  • Anpassung an die Preisentwicklung: Die Verordnung zur Anpassung der Familienzulagen an die Preisentwicklung wurde am 28. August 2024 vom Bundesrat verabschiedet.

  • Gültigkeit in den Kantonen: Die neuen Mindestansätze gelten in den Kantonen, die die bundesrechtlichen Mindestansätze ausrichten. In Kantonen, die bereits höhere Zulagen haben, sind keine oder andere Anpassungen zu erwarten.

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