Mindestanstätze der Familienzulagen
Erhöhung der Familienzulagen: Ab dem 1. Januar 2025 werden die Kinderzulagen von 200 auf 215 Franken pro Monat und die Ausbildungszulagen von 250 auf 268 Franken pro Monat erhöht.
Erste Anpassung seit 2009: Dies ist die erste Anpassung der Familienzulagen seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009.
Anpassung an die Preisentwicklung: Die Verordnung zur Anpassung der Familienzulagen an die Preisentwicklung wurde am 28. August 2024 vom Bundesrat verabschiedet.
Gültigkeit in den Kantonen: Die neuen Mindestansätze gelten in den Kantonen, die die bundesrechtlichen Mindestansätze ausrichten. In Kantonen, die bereits höhere Zulagen haben, sind keine oder andere Anpassungen zu erwarten.