AHV Reform 1.1.2024

AHV Reform 1.1.2024

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) wurde an der Volksabstimmung vom 25. September 2022 angenommen. Die Änderungen treten voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft. Bis dahin gilt weiterhin das bestehende Recht, unter anderem mit der Pensionierung von Frauen mit 64 Jahren.
Die Reform hat zum Ziel, die Finanzen der AHV für die nächsten zehn Jahre zu sichern sowie das Niveau der Rentenleistungen zu erhalten. Die vorgeschlagenen Massnahmen sehen eine Vereinheitlichung des Referenzalters von Frauen und Männern bei 65 Jahren sowie eine Flexibilisierung des Altersrücktritts und die
Erhöhung der Mehrwertsteuer (MW

Comments are closed.