Neuerungen Sozialversicherungen 1.1.2023

Neuerungen Sozialversicherungen 1.1.2023

Der Bundesrat hat unter anderem beschlossen, dass die AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2023 um 2,5 Prozent erhöht werden. Diese Anpassung ergibt sich aus dem gesetzlichen Mischindex. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1195 auf 1225 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2390 auf 2450 Franken.

Die Anpassung der AHV- und IV-Renten hat auch Auswirkungen auf die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG). Der Koordinationsabzug wird von 25 095 auf
25 725 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21 510 auf 22 050 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7056 Franken (heute 6883 Franken) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 35 280 Franken (heute 34 416 Franken) für Personen ohne 2. Säule.

 

Comments are closed.