Nichterwerbstätige und Familienzulagen ab 1. Januar 2024 im Kanton St. Gallen

Nichterwerbstätige und Familienzulagen ab 1. Januar 2024 im Kanton St. Gallen

Neu soll ein Teil der Ausgaben für die Familienzulagen für Nichterwerbstätige zulasten derjenigen nichterwerbstätigen Personen
gehen, die mehr als den AHV-Mindestbeitrag von 422 Franken zahlen (zum Beispiel aufgrund der Vermögenssituation oder anderer Einkünfte). Die
betroffenen Nichterwerbstätigen bezahlen die Beiträge zugunsten der Familienzulagen über die für sie zuständige Ausgleichkasse. Die Höhe der
Beiträge berechnet sich anhand eines Prozentsatzes der zu leistenden AHV-Beiträge. Für das Jahr 2024 wird jener Wert 20 Prozent betragen.
an.

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