Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a

Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a

Künftig sollen Beitragslücken in der Säule 3a durch nachträgliche Einkäufe geschlossen werden können. Dies betrifft Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre gebundene Selbstvorsorge einzahlen können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 entsprechende Änderungen der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 6. März 2024.

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