Teilrevision MWST 1.1.2025

Teilrevision MWST 1.1.2025

Voraussichtlich ab 1. Januar 2025 sollen unter anderem, Versandhandelsplattformen der Mehrwertsteuer (MWST) unterstellt, Subventionen von Gemeinwesen auch mehrwertsteuerrechtlich immer als Subvention behandelt und die MWST-Abrechnung für KMU nur noch jährlich eingefordert werden.

 

Neu gelten Online-Versandhandelsplattformen für die Lieferungen, die sie ermöglicht haben, als Leistungserbringerinnen und werden somit mehrwertsteuerpflichtig. Kommen sie der Steuerpflicht nicht nach, kann die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) künftig Sendungen von in- und ausländischen Versandhandelsunternehmen und Online-Versandhandelsplattformen vernichten lassen.

Ausländische Tour Operators sollen von der Steuerpflicht befreit werden, wenn sie Reisen in die Schweiz organisieren. Für Produkte der Monatshygiene soll künftig der reduzierte Steuersatz gelten. Eingeführt wird zudem, dass eine von einem Gemeinwesen als Subvention bezeichnete Mittelverwendung auch mehrwertsteuerrechtlich als Subvention gilt. Weiter wird für die aktive Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen eine neue Steuerausnahme eingeführt. Dies gilt auch für Leistungen der koordinierten Versorgung im Zusammenhang mit Heilbehandlungen.

Als Massnahme gegen Serienkonkurse kann die ESTV neu von Mitgliedern der geschäftsführenden Organe Sicherheiten verlangen für Steuern, Zinsen und Kosten ihres Unternehmens, wenn sie mehrere Unternehmen geführt haben, die innert kurzer Zeit in Konkurs gefallen sind.

Künftig können KMU die Mehrwertsteuer freiwillig jährlich abrechnen. Die ESTV soll zudem ausländische Unternehmen von der Pflicht befreien können, eine Steuervertretung in der Schweiz zu bestimmen, wenn die Erfüllung der Verfahrenspflichten auf andere Weise sichergestellt ist.

Schliesslich gilt neu eine generelle Bezugssteuerpflicht für die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten.

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