Fiskalvertretung

Fiskalvertretung

Sie sind ein Unternehmen mit Sitz im Ausland und erzielen in der Schweiz Umsätze?

Dann stellen sich folgenden Fragen: 

  • Führen Sie in der Schweiz Arbeiten an Gegenständen aus (z.B. Montageleistungen, Installationen)? Erbringen Sie werkvertragliche Leistungen in der Schweiz?
  • Erbringen Sie elektronische Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Firmen oder Privatpersonen in der Schweiz (u.a. elektronisches Bereitstellen von Websites, Software, Musik)?
  • Implementieren Sie Software physisch in der Schweiz?
  • Sind Sie anderweitig physisch in der Schweiz tätig?
  • Betreiben Sie ein Lager in der Schweiz? Führen Sie waren im eigenen Namen ein?
  • Möchten Sie sich freiwillig im Schweizer Mehrwertsteuerregister registrieren, um Ihre Kunden von den Einfuhr- und Zollformalitäten zu entlasten?
  • Übersteigen die Umsätze aus diesen Leistungen in der Schweiz CHF 100’000 in einem Jahr?

Haben Sie mindestens eine der obenstehenden Fragen mit JA beantwortet und erreichen Sie die Umsatzgrenze von CHF 100’000, dann sind Sie mehrwertsteuerpflichtig in der Schweiz.

Ab 1. Januar 2018 entsteht die Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz ab dem ersten Franken, wenn der Weltumsatz von CHF 100’000 oder höher durch steuerpflichtige Leistungen erreicht.

Erzielen Sie durch Kleinsendungen (Versandhandel) in die Schweiz, welche nicht der Einfuhrsteuer unterliegen, einen Umsatz von CHF 100’000, werden Sie ab dem 1. Januar 2019 mehrwertsteuerpflichtig.

Nicht der Einfuhrsteuer unterliegen Sendungen, deren Einfuhrsteuer CHF 5.- nicht übersteigen (Warenwert CHF 65 bei 7.7% MWST bzw. Warenwert CHF 200 bei 2.5% MWST (z.B. Bücher).

Comments are closed.