Geschäftsfahrzeug 1.1.2022

Geschäftsfahrzeug 1.1.2022

10.8% Privatanteil für Geschäftwagen per 1. Januar 2022

Ab 1. Januar 2022 ist der Arbeitsweg mit der Privatpauschale besteuert. Diese Verordnungsänderung führt zu einer Erhöhung des Privatanteils von 0.8% auf 0.9% pro Monat. Auf Bundesebene entfällt die Aufrechnung des Arbeitsweges als Einkommen in der Steuererklärung. Die Anpassung wird in der Wegleitung zum Lohnausweis der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) übernommen, welche auch Anwendung für die kantonalen Steuern findet. Zudem stehen die Arbeitgeber nicht mehr in der Pflicht, den Anteil der Aussendiensttätigkeit am Gesamtpensum im Lohnausweis zu bescheinigen. Die neue Regelung wird somit zu einer administrativen Vereinfachung führen.

Mit der neuen Regelung mit einem kurzen Arbeitsweg oder einem hohen Aussendienstanteil, kann es zu einer steuerlichen Mehrbelastung kommen. Sie können jedoch weiterhin von der effektiven Berechnungsmethode Gebrauch machen, indem die effektive Privatnutzung des Geschäftsfahrzeuges anhand eines Bordbuches festgehalten wird.

Comments are closed.